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   OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15   

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OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15 (https://dejure.org/2016,1169)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2016 - 34 AR 257/15 (https://dejure.org/2016,1169)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 34 AR 257/15 (https://dejure.org/2016,1169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes Gericht als beantragt

  • rewis.io

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für Ansprüche aus Prospekthaftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes Gericht als beantragt

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes Gericht als beantragt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche aus Prospekthaftung "im weiteren Sinne": Verweisungsbeschluss willkürlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Die Voraussetzungen für die Zuständigkeitsbestimmung sind gegeben, nämlich einerseits der grundsätzlich bindende Verweisungsbeschluss (vgl. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) des Landgerichts München I vom 5.10.2015 und andererseits der die Entscheidungskompetenz abschließend verneinende, den Parteien unter dem 22.12.2015 bekannt gegebene Beschluss des angegangenen Landgerichts Berlin (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; BGHZ 102, 338/340; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. § 36 Rn. 23 m. w. N.).

    Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 102, 338/341 und st. Rspr.; siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).

    Die Bindungswirkung ist namentlich auch dann zu verneinen, wenn der Verweisungsbeschluss unter entscheidungserheblicher Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (z. B. BGHZ 102, 338/341; 71, 69/72; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28), was der Fall sein kann, wenn das Gericht den Kerngehalt des Parteivortrags verkennt und ihm beispielsweise einen Sinngehalt gibt, den ihm die Partei gerade nicht beimisst (vgl. BVerfG vom 4.8.2004 - 1 BvR 698/03, 1 BvR 699/03, 1 BvR 700/03, 1 BvR 701/03 - juris; BGH NJW 2009, 2137; vom 20.10.2008 - II ZR 207/07 - juris).

  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.7.2013 (X ARZ 320/13 = NJW-RR 2013, 1302) werde missverstanden.

    aa) Die ausschließliche örtliche Zuständigkeit am Sitz des betroffenen Emittenten oder Anbieters nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO (i. d. F. vom 19.10.2012, BGBl I S. 2182) - die Alternative der Nr. 2 kommt ersichtlich nicht in Betracht, weil neben einem Verwender nicht auch der Emittent oder Anbieter mitverklagt ist (BGH NJW-RR 2013, 1302, Rn. 28; Zöller/Vollkommer § 32b Rn. 7; Reuschle/Kruis in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 32b Rn. 65 f.) - setzt u. a. voraus, dass ein - vertraglicher oder gesetzlicher - Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird.

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Vielmehr bedarf es besonderer Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (z. B. BGH NJW-RR 2015, 1016 bei Rn. 11).

    Wegen § 281 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ZPO ist aber eine die Bindungswirkung durchbrechende (objektive) Willkür mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9 m. w. N.) nur dann anzunehmen, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.

  • KG, 11.05.2015 - 2 U 5/15

    Gerichtsstand bei Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers gegen

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichenden Auffassung des Kammergerichts (Urteil vom 11.5.2015, 2 U 5/15, juris), dass jeder aufklärungspflichtige Gründungsgesellschafter einer Fonds-KG zugleich Prospektverantwortlicher i. S. v. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO sei, werde nicht gefolgt.

    Mit der Entscheidung des Kammergerichts vom 11.5.2015 (2 U 5/15, juris = Anl. A 18 BV) hat es sich auseinandergesetzt.

  • LG Darmstadt, 03.03.2016 - 3 O 283/15
    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    LG Berlin - 3 O 283/15.

    Das Landgericht Berlin hat mit undatierter, am 22.12.2015 an die Parteien hinausgegebener Entscheidung (Az. 3 O 283/15) sich für örtlich unzuständig erklärt und die Sache dem Oberlandesgericht München zur Zuständigkeitsbestimmung vorgelegt.

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Der Kläger stützt seine Ansprüche ersichtlich auf sogenannte Prospekthaftung im weiteren Sinne, nämlich darauf, dass die Beklagte in ihrer Rolle als Treuhandkommanditistin und/oder Mittelverwendungskontrolleurin dem Kläger aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung hafte und sie sich das Verschulden des Beraters aus unrichtiger Aufklärung - anhand des fehlerhaften Prospekts - zurechnen lassen müsse (BGH vom 14.5.2012, II ZR 69/12 = juris Rn. 9 ff.), ferner auf vorsätzlich sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) im Zusammenhang mit ungenügender Aufklärung über auch bei diesem Fonds bestehende Risiken aus der fehlenden Mittelverwendungskontrolle bei dem beworbenen Vorgängerfonds.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Er hat auch keinen Anlass gesehen, sich vertieft mit der Entscheidung des Kammergerichts auseinanderzusetzen, und ausgeführt, der Bundesgerichtshof habe bisher - soweit ersichtlich -noch nicht abschließend entschieden (BGH NJW-RR 2008, 1129), ob allein die - unterstellte -Stellung als Gründungskommanditistin (und Treuhandkommanditistin) die Prospektverantwortlichkeit (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO) begründe.
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Das gilt auch dann, wenn sich die Haftung aus der Verwendung eines fehlerhaften Prospekts im Zusammenhang mit einer Beratung oder einer Vermittlung ergibt (zusammenfassend BGH WM 2012, 115 Rn. 14 m. w. N.; Reuschle/Kruis in Wieczorek/Schütze § 32b Rn. 59).
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    Diese Auslegung ist jedenfalls frei von Willkür, zumal die gesetzliche Neufassung durch das KapMuG 2012 die Einbeziehung von Anlageberatern oder Anlagevermittlern (Nr. 2) zum Gegenstand hatte (BT-Drucks. 17/8799, S. 27), nicht aber eine Ausdehnung des von Nr. 1 erfassten Anwendungsbereichs, der sich mit dem des § 1 Abs. 1 KapMuG deckt (vgl. BGH NJW 2007, 1364; auch OLG Karlsruhe vom 25.2.2014, juris Rn. 32; Reuschle/Kruis in Wieczorek/Schütze § 32b Rn. 59).
  • BGH, 22.10.2015 - III ZR 264/14

    Prospekthaftung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einer Filmfondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
    dd) Im Übrigen entspricht die Unterscheidung zwischen Prospektverantwortlichkeit -Prospekthaftung im engeren Sinne - und Haftung für Prospektfehler aus (vor-)vertraglicher Beziehung (§§ 311, 280, 241 Abs. 1 BGB) - Prospekthaftung im weiteren Sinne - auch aktuell der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH WM 2015, 2238 Rn. 14 f.).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2014 - 17 U 242/12

    Haftung wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt: Ausschließlicher Gerichtsstand am

  • OLG München, 08.10.2015 - 34 AR 213/15

    Prospektverantwortung

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 207/07

    Vorliegen einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung des

  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Garantenstellung bei Prospekthaftung

    Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist (Zöller/Greger § 281 Rn. 17), was der Fall sein kann, wenn das Gericht den Kerngehalt des Parteivortrags verkennt und ihm einen Sinngehalt gibt, den ihm die Parteien nicht geben (Senat Beschluss vom 21.1.2016, 34 AR 257/15 juris), das Klagebegehren evident falsch erfasst (OLG Hamm NJOZ 2014, 1174) bzw. zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (KG v. 14.5.2009, 2 AR 15/19 = BeckRS 2009, 13804) und sich mit der zitierten Rechtsprechung unzureichend auseinandersetzt (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2013, 824).
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